Steuerstrafrecht

Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Neben dem Risiko von horrenden Steuernachzahlungen im Steuerstrafverfahren drohen aufgrund einer Verurteilung Geldstrafen oder Gefängnisaufenthalt.

Wir stehen Ihnen zur Seite! Gemeinsam mit unseren Netzwerkpartnern erarbeiten wir eine ausgeklügelte Verteidigungsstrategie, um Ihre Unschuld zu beweisen oder um eine Minderung des Strafmaßes zu erreichen.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Aufzeigen von steuerstrafrechtlichen Risiken
  • Handlungsempfehlungen zur Minderung des Strafmaßes (Selbstanzeige, Nachmeldungen etc.)
  • Vertretung im Strafverfahren
  • Prüfung des Strafvorwurfs
  • Erarbeitung von Gegenargumenten
  • Kooperation mit Rechtsanwalt

 

Ihr Nutzen:

  • Erkennen und Vermeidung von strafrechtlichen Risiken
  • kompetente und professionelle Verteidigung
  • Unschuldsbeweis
  • Reduzierung des Strafmaßes